AsylG Asylgesetz
AsylG
Asylgesetz
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Migrationsrecht (Asyl- & Ausländerrecht)
In den Fällen des § 29 Absatz 1 Nummer 2 und 4 droht das Bundesamt dem Ausländer die Abschiebung in den Staat an, in dem er vor Verfolgung sicher war.
Quelle: BMJ
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