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in § 11 ArbnErfG

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Gesetz über Arbeitnehmererfindungen

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales erläßt nach Anhörung der Spitzenorganisationen der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer (§ 12 des Tarifvertragsgesetzes) Richtlinien über die Bemessung der Vergütung.
Quelle: BMJ
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