ApoG
Verweise
in § 6 ApoG

ApoG  
Apothekengesetz

Spezialisierungen

Medizinrecht

Eine Apotheke darf erst eröffnet werden, nachdem die zuständige Behörde bescheinigt hat, daß die Apotheke den gesetzlichen Anforderungen entspricht (Abnahme).
Quelle: BMJ
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