ApoG
Verweise
in § 30 ApoG

ApoG  
Apothekengesetz

Spezialisierungen

Medizinrecht

Auf ärztliche und tierärztliche Abgabestellen für Arzneimittel (Hausapotheken) finden die Vorschriften dieses Gesetzes keine Anwendung.
Quelle: BMJ
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