AO Abgabenordnung
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Steuerrecht & Steuerverfahrensrecht
Einen Wohnsitz hat jemand dort, wo er eine Wohnung unter Umständen innehat, die darauf schließen lassen, dass er die Wohnung beibehalten und benutzen wird.
Quelle: BMJ
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zu Steuerrecht & Steuerverfahrensrecht
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