Verweise
in § 359 AO
AO
Abgabenordnung
Beteiligte am Verfahren sind:
- 1.
- wer den Einspruch eingelegt hat (Einspruchsführer),
- 2.
- wer zum Verfahren hinzugezogen worden ist.
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Dokumente
zu Steuerrecht & Steuerverfahrensrecht
Notizen
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