AO Abgabenordnung
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Steuerrecht & Steuerverfahrensrecht
Forderungen aus Wechseln und anderen Papieren, die durch Indossament übertragen werden können, werden dadurch gepfändet, dass der Vollziehungsbeamte die Papiere in Besitz nimmt.
Quelle: BMJ
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zu Steuerrecht & Steuerverfahrensrecht
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