AO Abgabenordnung
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Abgabenordnung
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Steuerrecht & Steuerverfahrensrecht
Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis dürfen niedergeschlagen werden, wenn zu erwarten ist, dass
- 1.
- die Erhebung keinen Erfolg haben wird oder
- 2.
- die Kosten der Erhebung außer Verhältnis zu dem zu erhebenden Betrag stehen werden.
Quelle: BMJ
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