AnzV
Verweise
in Anlage 2 AnzV

AnzV  
Anzeigenverordnung

Spezialisierungen

Bank- & Kapitalmarktrecht

(Fundstelle: BGBl. I 2018, 1730 — 1731)

PVVALSI


Personelle Veränderungen
des Verwaltungs- oder Aufsichtsorgans von Instituten und
Finanzholding-Gesellschaften oder gemischten Finanzholding-Gesellschaften
– Aufsichtsbehörde: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht –

(Anzeigen nach § 24 Abs. 1 Nr. 15 und 15a KWG und § 24 Abs. 3a Satz 1 Nr. 4 und 5, Satz 5 KWG)
Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht
Deutsche Bundesbank
Hauptverwaltung
wird durch die BBk ausgefüllt
Identnummer
Mitglied des Aufsichtsrats
Identnummer des Instituts
1.  Institut/Finanzholding-Gesellschaft/gemischte Finanzholding-Gesellschaft
Firma, Rechtsform und Sitz (lt. Registereintragung) mit PLZBAK-Nummer (sechsstellig); Identnr. (achtstellig)


2.  Art der Anzeige
Bestellung eines Mitglieds oder stellvertretenden Mitglieds des Verwaltungs- oder Aufsichtsorgans eines Instituts(§ 24 Abs. 1 Nr. 15 KWG)
Bestellung eines Mitglieds oder stellvertretenden Mitglieds des Verwaltungs- oder Aufsichtsorgans einer Finanzholding-Gesellschaft oder einer gemischten Finanzholding-Gesellschaft (§ 24 Abs. 3a Satz 1 Nr. 4 KWG)
Ausscheiden eines Mitglieds oder stellvertretenden Mitglieds des Verwaltungs- oder Aufsichtsorgans eines Instituts(§ 24 Abs. 1 Nr. 15a KWG)
Ausscheiden eines Mitglieds oder stellvertretenden Mitglieds des Verwaltungs- oder Aufsichtsorgans einer Finanzholding-Gesellschaft oder einer gemischten Finanzholding-Gesellschaft (§ 24 Abs. 3a Satz 1 Nr. 5 KWG)


3.  Angaben zur Person
 Herr     Frau
Nachname, sämtliche VornamenGeburtsname
GeburtsdatumGeburtsortStaatsangehörigkeit
Wohnsitz (Straße, Hausnummer, PLZ, Ort, Staat)


4.  Angaben zur Tätigkeit
Wurde bestellt mit Wirkung vom
Scheidet aus mit Wirkung vom
zum/als:
Gesellschaftsrechtliche Funktion
Grund des Ausscheidens


5.  Bemerkungen




Sachbearbeiter(in)Telefon-Nr.E-Mail
Ort/DatumFirma/Unterschrift



Quelle: BMJ
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