AMG Arzneimittelgesetz
AMG
Arzneimittelgesetz
Spezialisierungen
Medizinrecht
Ärzte, die am 1. Januar 1978 nach landesrechtlichen Vorschriften zur Herstellung sowie zur Abgabe von Arzneimitteln an die von ihnen behandelten Personen berechtigt sind, dürfen diese Tätigkeit im bisherigen Umfang weiter ausüben. § 78 findet Anwendung.
Quelle: BMJ
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