AltZertG Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetz
AltZertG
Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetz
Spezialisierungen
Versicherungsrecht
Einspruch und Klage richten sich nach den Vorschriften der Abgabenordnung und der Finanzgerichtsordnung. Sie haben keine aufschiebende Wirkung.
Quelle: BMJ
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Schemata
zu Versicherungsrecht
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