Verweise
in Art. 47 AGGVG
AGGVG
Gerichtsverfassungsausführungsgesetz
Für jeden Vorgeschlagenen sind anzugeben:
- 1.Name und Vorname,
- 2.Anschrift,
- 3.Geburtsdatum und Geburtsort,
- 4.Dauer des Wohnsitzes im Gerichtsbezirk,
- 5.Stellung im Beruf, insbesondere ob und wieviel Land er als selbstwirtschaftender Eigentümer, als Verpächter oder als Pächter besitzt oder zuletzt besessen hat,
- 6.ob und für welches Gericht er bereits früher als ehrenamtlicher Richter im Sinn des Gesetzes über das gerichtliche Verfahren in Landwirtschaftssachen berufen oder vorgeschlagen war.
Quelle: BAY
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