AGG Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz
AGG
Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz
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Arbeits- & Dienstvertragsrecht
Von den Vorschriften dieses Gesetzes kann nicht zu Ungunsten der geschützten Personen abgewichen werden.
Quelle: BMJ
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Schemata
zu Arbeits- & Dienstvertragsrecht
Notizen
zu § 31 AGG
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