AEUV
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in Art. 99 AEUV

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Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union

Bei der Kommission wird ein beratender Ausschuss gebildet; er besteht aus Sachverständigen, die von den Regierungen der Mitgliedstaaten ernannt werden. Die Kommission hört den Ausschuss je nach Bedarf in Verkehrsfragen an.
Quelle: EURLEX
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