AEUV
Verweise
in Art. 72 AEUV

AEUV  
Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union

Öffentliches Recht

Europarecht

Dieser Titel berührt nicht die Wahrnehmung der Zuständigkeiten der Mitgliedstaaten für die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung und den Schutz der inneren Sicherheit.
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