Verweise
in Art. 72 AEUV
AEUV
Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union
Dieser Titel berührt nicht die Wahrnehmung der Zuständigkeiten der Mitgliedstaaten für die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung und den Schutz der inneren Sicherheit.
Quelle: EURLEX
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