Verweise
in Art. 323 AEUV
AEUV
Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union
Das Europäische Parlament, der Rat und die Kommission stellen sicher, dass der Union die Finanzmittel zur Verfügung stehen, die es ihr ermöglichen, ihren rechtlichen Verpflichtungen gegenüber Dritten nachzukommen.
Quelle: EURLEX
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