AEUV Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union
AEUV
Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union
Öffentliches Recht
Europarecht
Das Europäische Parlament, der Rat und die Kommission stellen sicher, dass der Union die Finanzmittel zur Verfügung stehen, die es ihr ermöglichen, ihren rechtlichen Verpflichtungen gegenüber Dritten nachzukommen.
Quelle: EURLEX
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Schemata
zu Europarecht
Notizen
zu Art. 323 AEUV
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