AEUV
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Verweise
in Art. 268 AEUV

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Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union

Der Gerichtshof der Europäischen Union ist für Streitsachen über den in Artikel 340 Absätze 2 und 3 vorgesehenen Schadensersatz zuständig.
Quelle: EURLEX
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