AEUV
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Verweise
in Art. 264 AEUV

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Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union

Ist die Klage begründet, so erklärt der Gerichtshof der Europäischen Union die angefochtene Handlung für nichtig.
Erklärt der Gerichtshof eine Handlung für nichtig, so bezeichnet er, falls er dies für notwendig hält, diejenigen ihrer Wirkungen, die als fortgeltend zu betrachten sind.
Quelle: EURLEX
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