AEUV
Verweise
in Art. 230 AEUV

AEUV  
Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union

Öffentliches Recht

Europarecht

Die Kommission kann an allen Sitzungen des Europäischen Parlaments teilnehmen und wird auf ihren Antrag gehört.
Die Kommission antwortet mündlich oder schriftlich auf die ihr vom Europäischen Parlament oder von dessen Mitgliedern gestellten Fragen.
Der Europäische Rat und der Rat werden vom Europäischen Parlament nach Maßgabe der Geschäftsordnung des Europäischen Rates und der Geschäftsordnung des Rates gehört.
Quelle: EURLEX
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