AEUV Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union
AEUV
Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union
Öffentliches Recht
Europarecht
Die Union und die Mitgliedstaaten arbeiten im Rahmen ihrer jeweiligen Befugnisse mit dritten Ländern und den zuständigen internationalen Organisationen zusammen.
Quelle: EURLEX
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Schemata
zu Europarecht
Notizen
zu Art. 211 AEUV
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