Verweise
in Art. 187 AEUV
AEUV
Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union
Die Union kann gemeinsame Unternehmen gründen oder andere Strukturen schaffen, die für die ordnungsgemäße Durchführung der Programme für Forschung, technologische Entwicklung und Demonstration der Union erforderlich sind.
Quelle: EURLEX
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