AEUV
Inhaltsverzeichnis öffnen
Verweise
in Art. 11 AEUV

AEUV  

Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union

Die Erfordernisse des Umweltschutzes müssen bei der Festlegung und Durchführung der Unionspolitiken und -maßnahmen insbesondere zur Förderung einer nachhaltigen Entwicklung einbezogen werden.
Quelle: EURLEX
Import:
Hier liegen deine Dokumente und Notizen
Erstelle ein neues Dokument oder eine neue Notiz über die Symbolleiste über dem Gesetzestext.
Öffne ein bestehendes Dokument oder eine Notiz in der rechten Spalte oder direkt im Text.
Dokumente
zu Europarecht
Notizen
zu Art. 11 AEUV
Keine Notizen vorhanden.