Ärzte-ZV Zulassungsverordnung für Vertragsärzte
Ärzte-ZV
Zulassungsverordnung für Vertragsärzte
Spezialisierungen
Medizinrecht
(1) Diese Zulassungsordnung tritt am Ersten des auf die Verkündung folgenden Monats in Kraft.
(2) Die §§ 25 und 31 Abs. 9 gelten erst für Anträge von Psychotherapeuten, die nach dem 31. Dezember 1998 gestellt werden.
Quelle: BMJ
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