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Verweise
in § 26 AEntG

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Arbeitnehmer-Entsendegesetz

Für die grenzüberschreitende Bearbeitung eingehender und ausgehender Ersuchen verwendet die zentrale Behörde das Binnenmarkt-Informationssystem nach der Verordnung (EU) Nr. 1024/2012.
Quelle: BMJ
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