AdWirkG
Verweise
in § 8 AdWirkG

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Adoptionswirkungsgesetz

ZivilrechtBürgerliches Recht

Familienrecht

Die Bundesregierung legt dem Deutschen Bundestag bis zum 30. September 2026 einen Bericht über die Auswirkungen der §§ 1, 2 und 4 bis 7 sowie über die gegebenenfalls notwendigen Anpassungen dieser Vorschriften vor.
Quelle: BMJ
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