AbwV
Verweise
in Anhang 16 AbwV

AbwV  
Abwasserverordnung

Öffentliches RechtVerwaltungsrechtBesonderes Verwaltungsrecht

Energie- & Umweltrecht

(Fundstelle: BGBl. I 2004, 1129 - 1130)
A
Anwendungsbereich
Dieser Anhang gilt für Abwasser, dessen Schadstofffracht im Wesentlichen aus der Steinkohlenaufbereitung stammt.
B
Allgemeine Anforderungen
Es werden keine über § 3 hinausgehenden Anforderungen gestellt.
C
Anforderungen an das Abwasser für die Einleitungsstelle
An das Einleiten des Abwassers werden für die Einleitungsstelle in das Gewässer folgende Anforderungen gestellt:
Chemischer Sauerstoffbedarf (CSB)100 mg/lQualifizierte Stichprobe oder
2-Stunden-Mischprobe
Abfiltrierbare Stoffe80 mg/lStichprobe
Quelle: BMJ
Import:
Hier liegen deine Schemata und Notizen
Erstelle ein neues Schema oder eine neue Notiz über die Symbolleiste über dem Gesetzestext.
Öffne ein bestehendes Schema oder eine Notiz in der rechten Spalte oder direkt im Text.
Schemata
zu Energie- & Umweltrecht
Notizen
zu Anhang 16 AbwV
Keine Notizen vorhanden.