AbwV Abwasserverordnung
AbwV
Abwasserverordnung
Öffentliches RechtVerwaltungsrechtBesonderes Verwaltungsrecht
Energie- & Umweltrecht
- A
- Anwendungsbereich
- B
- Allgemeine Anforderungen
- C
- Anforderungen an das Abwasser für die Einleitungsstelle
| Chemischer Sauerstoffbedarf (CSB) | 100 mg/l | Qualifizierte Stichprobe oder 2-Stunden-Mischprobe |
| Abfiltrierbare Stoffe | 80 mg/l | Stichprobe |
Quelle: BMJ
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Schemata
zu Energie- & Umweltrecht
Notizen
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