9. ProdSV Neunte Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz (Maschinenverordnung)
9. ProdSV
Neunte Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz (Maschinenverordnung)
Öffentliches RechtVerwaltungsrechtBesonderes Verwaltungsrecht
Sonst. öffentliches Wirtschaftsrecht
Tragbare Befestigungsgeräte mit Treibladung und andere Schussgeräte, die den Bestimmungen der Beschussverordnung vom 13. Juli 2006 (BGBl. I S. 1474) entsprechen, dürfen noch bis zum 28. Juni 2011 auf dem Markt bereitgestellt und in Betrieb genommen werden.
Quelle: BMJ
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