9. BImSchV
Verweise
in § 3 9. BImSchV
9. BImSchV
Verordnung über das Genehmigungsverfahren
Der Antrag muss enthalten
- 1.
- die Angabe des Namens und des Wohnsitzes oder des Sitzes des Antragstellers,
- 2.
- die Angabe, ob eine Genehmigung oder ein Vorbescheid beantragt wird und im Falle eines Antrags auf Genehmigung, ob es sich um eine Änderungsgenehmigung handelt, ob eine Teilgenehmigung oder ob eine Zulassung des vorzeitigen Beginns beantragt wird,
- 3.
- die Angabe des Standortes der Anlage, bei ortsveränderlicher Anlage die Angabe der vorgesehenen Standorte,
- 4.
- Angaben über Art und Umfang der Anlage,
- 5.
- die Angabe, zu welchem Zeitpunkt die Anlage in Betrieb genommen werden soll.
Quelle: BMJ
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Dokumente
zu Energie- & Umweltrecht
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