44. BImSchV Verordnung über mittelgroße Feuerungs-, Gasturbinen- und Verbrennungsmotoranlagen
44. BImSchV
Verordnung über mittelgroße Feuerungs-, Gasturbinen- und Verbrennungsmotoranlagen
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Energie- & Umweltrecht
Die gemessenen Emissionen sind nach folgender Gleichung auf den Bezugssauerstoffgehalt umzurechnen:
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Es bedeuten:
- EB
- = Emissionen, bezogen auf den Bezugssauerstoffgehalt
- EM
- = gemessene Emissionen
- O2,B
- = Bezugssauerstoffgehalt in Volumenprozent
- O2,M
- = gemessener Sauerstoffgehalt in Volumenprozent.
Quelle: BMJ
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Schemata
zu Energie- & Umweltrecht
Notizen
zu Anlage 3 44. BImSchV
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