44. BImSchV Verordnung über mittelgroße Feuerungs-, Gasturbinen- und Verbrennungsmotoranlagen
44. BImSchV
Verordnung über mittelgroße Feuerungs-, Gasturbinen- und Verbrennungsmotoranlagen
Öffentliches RechtVerwaltungsrechtBesonderes Verwaltungsrecht
Energie- & Umweltrecht
Andere oder weitergehende Anforderungen nach anderen Gesetzen oder Rechtsverordnungen bleiben unberührt, insbesondere die Anforderungen
- 1.
- der Verordnung über die Verbrennung und die Mitverbrennung von Abfällen,
- 2.
- der Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsverordnung vom 27. Juli 2006 (BGBl. I S. 1735), die zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 4. Dezember 2018 (BGBl. I S. 2254) geändert worden ist, und
- 3.
- der Verordnung über Großfeuerungs-, Gasturbinen- und Verbrennungsmotoranlagen.
Quelle: BMJ
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