39. BImSchV Verordnung über Luftqualitätsstandards und Emissionshöchstmengen
39. BImSchV
Verordnung über Luftqualitätsstandards und Emissionshöchstmengen
Öffentliches RechtVerwaltungsrechtBesonderes Verwaltungsrecht
Energie- & Umweltrecht
Die Einhaltung
- 1.
- des langfristigen Ziels für Ozon,
- 2.
- des nationalen Ziels für PM2,5sowie
- 3.
- der Zielwerte für PM2,5, Ozon, Arsen, Kadmium, Nickel und Benzo[a]pyren
Quelle: BMJ
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Schemata
zu Energie- & Umweltrecht
Notizen
zu § 23 39. BImSchV
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