29. BImSchV
Verweise
in Eingangsformel 29. BImSchV

29. BImSchV  
Gebührenordnung für Maßnahmen bei Typprüfungen von Verbrennungsmotoren

Öffentliches RechtVerwaltungsrechtBesonderes Verwaltungsrecht

Energie- & Umweltrecht

Auf Grund des § 33 Abs. 1 Nr. 4 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Mai 1990 (BGBl. I S. 880), der zuletzt durch Artikel 8 Nr. 9 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb des Gesetzes vom 22. April 1993 (BGBl. I S. 466) geändert worden ist, in Verbindung mit dem 2. Abschnitt des Verwaltungskostengesetzes vom 23. Juni 1970 (BGBl. I S. 821) verordnet die Bundesregierung nach Anhörung der beteiligten Kreise:
Quelle: BMJ
Import:
Hier liegen deine und Notizen
Erstelle ein neues Schema oder eine neue Notiz über die Symbolleiste über dem Gesetzestext.
Öffne ein bestehendes Schema oder eine Notiz in der rechten Spalte oder direkt im Text.
Schemata
zu Energie- & Umweltrecht
Notizen
zu Eingangsformel 29. BImSchV
Keine Notizen vorhanden.