26. BImSchV Verordnung über elektromagnetische Felder
26. BImSchV
Verordnung über elektromagnetische Felder
Öffentliches RechtVerwaltungsrechtBesonderes Verwaltungsrecht
Energie- & Umweltrecht
Weitergehende Anforderungen aufgrund anderer Rechtsvorschriften, insbesondere von Rechtsvorschriften zur elektromagnetischen Verträglichkeit und des Telekommunikationsrechts, bleiben unberührt.
Quelle: BMJ
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