26. BImSchV
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Verweise
in § 6 26. BImSchV

26. BImSchV  

Verordnung über elektromagnetische Felder

Weitergehende Anforderungen aufgrund anderer Rechtsvorschriften, insbesondere von Rechtsvorschriften zur elektromagnetischen Verträglichkeit und des Telekommunikationsrechts, bleiben unberührt.
Quelle: BMJ
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