24. BImSchV
Verweise
in Eingangsformel 24. BImSchV
24. BImSchV
Verkehrswege-Schallschutzmaßnahmenverordnung
Auf Grund des § 43 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Mai 1990 (BGBl. I S. 880) verordnet die Bundesregierung nach Anhörung der beteiligten Kreise:
Quelle: BMJ
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