10. ProdSV Verordnung über Sportboote und Wassermotorräder
10. ProdSV
Verordnung über Sportboote und Wassermotorräder
Öffentliches RechtVerwaltungsrechtBesonderes Verwaltungsrecht
Sonst. öffentliches Wirtschaftsrecht
Das in § 15 Absatz 2 bis 4 in Bezug genommene Konformitätsbewertungsverfahren ist nach Maßgabe des Anhangs V der Richtlinie 2013/53/EU durchzuführen.
Quelle: BMJ
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