1. BImSchV Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen
1. BImSchV
Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen
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Energie- & Umweltrecht
An die Stelle der Bezirksschornsteinfegermeister treten ab dem 1. Januar 2013 die bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger nach § 48 Satz 1 des Schornsteinfeger-Handwerksgesetzes.
Quelle: BMJ
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