FzgLiefgMeldV
Verweise
in § 3 FzgLiefgMeldV
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Fahrzeuglieferungs-Meldepflichtverordnung
Zur Meldung verpflichtet ist der Unternehmer (§ 2 des Umsatzsteuergesetzes) oder Fahrzeuglieferer (§ 2a des Umsatzsteuergesetzes), der die Lieferung des Fahrzeugs ausführt.
Quelle: BMJ
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Dokumente
zu Steuerrecht & Steuerverfahrensrecht
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